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NexaGrid360

Mieterstrom · Gebäudeversorgung Die Energieinfrastruktur der Immobilien von morgen.

WEESS Mieterstrom+ macht Gebäude zu intelligenten Energieobjekten — PV, Speicher, Smart Metering und digitale Abrechnung als eine Plattform für die Wohnungswirtschaft.

Messkonzept im Mehrfamilienhaus mit WEESS Mieterstrom+Die Photovoltaik auf dem Dach speist in den WEESS PowerTower, der den Strom misst und anteilig auf die Wohneinheiten verteilt. Überschüsse gehen in die Zugspitze-Speicher, je Turm 20,48 kWh, mehrere Türme kaskadierbar. Reicht der Solarstrom nicht aus, schaltet der PowerTower ohne Unterbrechung auf Netzstrom um. Der bestehende Netzzähler jeder Wohneinheit bleibt dabei unverändert.Photovoltaik auf dem DachPowerTowermisst · verteilt · schaltet umUmschaltung in 0 msZugspitzekaskadierbar20,48 kWh/TurmNetzwenn Sonne fehltWohnung 1kWhZähler bleibtWohnung 2kWhZähler bleibtWohnung 3kWhZähler bleibtWohnung 4kWhZähler bleibtKein Eingriff in die Wohnung, kein LieferantenwechselAngemeldet als Überschussanlage · funktional wie § 42b EnWGVerteilung · Speicher · Messung · Abrechnungeine Infrastruktur von WEESS
Anmeldung beim NetzbetreiberÜberschussanlage
Reststrom der Wohnungeneigener Lieferant
Wohneinheiten je Systembis 72
Umschaltung auf Netzstrom0 ms

Die Herausforderung

Immobilien müssen zu aktiven Energieplattformen werden.

Regulatorik, Kostendruck und ESG-Anforderungen verändern die Assetklasse. Wer Energie im Gebäude nur einkauft, verschenkt Wert und Zukunftsfähigkeit.

Steigende Energiekosten

Volatile Beschaffung belastet Bewirtschaftung und Nebenkostenabrechnung.

Dekarbonisierung

Gesetzliche Pflichten zur CO₂-Reduktion im Gebäudebestand verschärfen sich.

ESG-Anforderungen

Investoren und Banken verlangen messbare Nachhaltigkeitskennzahlen.

Komplexe Prozesse

Messung, Abrechnung und Regulatorik binden interne Ressourcen.

Ungenutzte Dachflächen

Erzeugungspotenzial liegt auf den Objekten brach.

01

Gebäude

Das Objekt wird zur Erzeugungsbasis.

02

PV-Erzeugung

Dachflächen produzieren lokal Strom.

03

Speicher

Überschuss bleibt im Gebäude nutzbar.

04

Bewohner

Mieter nutzen ihren Anteil am Solarstrom — Reststrom kommt weiter vom eigenen Lieferanten.

05

Energiemanagement

Flüsse werden in Echtzeit optimiert.

06

Abrechnung

Digital und automatisiert.

Das Gerät im Keller

Der PowerTower ersetzt den Zählerschrank-Umbau.

Was auf dem Schaubild als „Messung und Verteilung" steht, ist im Gebäude ein Schrank: Der WEESS PowerTower sitzt im Hausanschlussraum, misst je Wohneinheit und verteilt den im Haus erzeugten Strom auf die Einheiten.

Der Punkt, der Verwalter überzeugt: In den Wohnungen wird nichts umgebaut. Kein Termin in fremden Räumen, keine Zählerschränke in Fluren, keine Zustimmung jeder einzelnen Partei zu einem Eingriff in ihre Wohnung.

Der bestehende Zählpunkt des Gebäudes bleibt bestehen. Fehlt Strom, kommt er unterbrechungsfrei aus dem Netz — die Bewohner merken vom Umschalten nichts.

WEESS PowerTower — Mess- und Verteilschrank für den Hausanschlussraum

Der Speicher im Haus

Zugspitze — modular, weil Gebäude unterschiedlich sind.

Der Mittagsüberschuss vom Dach gehört in den Abend, wenn die Bewohner nach Hause kommen. Dafür steht im Gebäude der Zugspitze-Speicher: modular aufgebaut, bis 20,5 kWh je Turm, mehrere Türme je nach Objektgröße.

Die Auslegung folgt dem Lastgang des Hauses, nicht der Dachfläche. Ein Haus mit Elektroherden und Homeoffice braucht eine andere Speichergröße als eines mit Gasherden und Pendlern — selbst bei identischem Dach.

WEESS Zugspitze — modularer Batteriespeicher für das Gebäude

Rechtsrahmen

Warum Mieterstrom bisher an derselben Stelle scheiterte.

Im klassischen Modell nach § 42a EnWG wird der Vermieter zum Stromlieferanten — und zwar vollständig. Er muss die Bewohner auch dann versorgen, wenn keine Sonne scheint (§ 42a Abs. 2 S. 6), also Strom beschaffen, einen Bilanzkreis führen und das Ausfallrisiko tragen. Der Preis ist zugleich auf 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs gedeckelt (Abs. 4). An dieser Kombination ist die Mehrzahl der Projekte gestorben, lange bevor es um Technik ging.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG dreht genau diesen Punkt um. Es wird kein Strom geliefert, sondern der im Gebäude erzeugte Solarstrom anteilig überlassen. Eine Pflicht zur Vollversorgung besteht ausdrücklich nicht (Abs. 3 S. 1); die Bewohner behalten ihren eigenen Lieferanten, und dieses Recht darf der Nutzungsvertrag nicht einschränken (Abs. 3 S. 3). Damit fällt das Risiko weg, das Eigentümer bisher abgeschreckt hat — und mit ihm der Preisdeckel.

Der Gegenwert ist ehrlich zu benennen: Den EEG-Mieterstromzuschlag gibt es in diesem Modell nicht (§ 42b Abs. 1 S. 2). Wer einen Anbieter trifft, der beides verspricht, sollte nachfragen.

Was § 42a EnWG beim Vermieter ablädtIm klassischen Mieterstrom nach Paragraf 42a EnWG wird der Vermieter Stromlieferant und trägt fünf Lasten: Vollversorgung rund um die Uhr, eigener Einkauf des Reststroms, Bilanzkreis und Preisrisiko, Forderungsausfall und eine Preisgrenze von 90 Prozent des Grundversorgungstarifs. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b nimmt die Vollversorgung heraus.KLASSISCHER MIETERSTROM · § 42a EnWGVermieterwird zum StromlieferantenVollversorgung rund um die Uhr§ 42a Abs. 2 S. 6Reststrom selbst einkaufenauch wenn keine Sonne scheintBilanzkreis und PreisrisikoBeschaffung am StrommarktForderungsausfall tragenfür die ganze StromrechnungPreis höchstens 90 % der Grundversorgung§ 42a Abs. 4§ 42b nimmt die Vollversorgung heraus (Abs. 3 S. 1)

Drei Modelle im Vergleich

§ 42a, § 42b und Mieterstrom+ nebeneinander.

Mieterstrom+ trennt Solarstrom und Netzstrom wie die Gebäudeversorgung — angemeldet wird es aber als Überschussanlage, gemessen wird physisch im Haus.

Merkmal§ 42a EnWGKlassischer Mieterstrom§ 42b EnWGGemeinschaftliche GebäudeversorgungMieterstrom+PowerTower · Zugspitze
Anmeldung beim NetzbetreiberMieterstrom-Messkonzept mit SummenzählerGebäudestrom, Aufteilungsschlüssel an den Netzbetreiber (Abs. 5)Vorteil: Überschussanlage, meist Messkonzept MK2 — wie ein Einfamilienhaus mit PV
Pflicht zur VollversorgungNachteil: ja — der Betreiber muss auch ohne Sonne liefern (Abs. 2 S. 6)Vorteil: nein (Abs. 3 S. 1)Vorteil: nein — abgerechnet wird nur der Solarstrom aus dem Haus
Reststrom der WohnungenNachteil: liefert der Betreiber — Pflicht zur Vollversorgung (Abs. 2 S. 6)Vorteil: eigener Lieferant jeder Wohnung (Abs. 3)Vorteil: eigener Lieferant jeder Wohnung, über ihren bestehenden Zähler
MessungSummen- und Unterzählerviertelstündlich je Wohnung (Abs. 1 Nr. 3)Vorteil: PowerTower misst je Wohnung im Haus, mit geeichten MID-Zählern
Eingriff in den WohnungenNachteil: ZählertauschNachteil: Messsystem je Wohnung nötigVorteil: keiner — Zähler und Lieferverträge bleiben
Preis für den SolarstromNachteil: höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs (Abs. 4)Vorteil: frei in ct/kWh vereinbar (Abs. 2)Vorteil: frei vereinbar, keine Preisgrenze
FörderungVorteil: Mieterstromzuschlag nach EEGNachteil: kein Mieterstromzuschlag (Abs. 1 S. 2)Einspeisevergütung für den Überschuss
Umsetzung in der PraxisNachteil: Betreiber übernimmt die Pflichten eines EnergieversorgersNachteil: manche Netzbetreiber wickeln das Modell noch nicht abVorteil: netzseitig ohne Marktprozesse je Wohnung

Gesetzesstand 07.11.2026. Absatzangaben beziehen sich auf den Paragrafen der jeweiligen Spalte. Mieterstrom+ wird beim Netzbetreiber als Überschussanlage angemeldet, nicht als Gebäudeversorgung nach § 42b — es arbeitet funktional so. Angaben zu Mieterstrom+ nach Einordnung von NexaGrid360 und WEESS. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Gebäudeversorgung nach § 42b

Was § 42b gegenüber klassischem Mieterstrom ändert.

Keine Vollversorgung

Sie überlassen den anteiligen Solarstrom, nicht die Versorgung rund um die Uhr. § 42b Abs. 3 S. 1 EnWG.

Keine Strombeschaffung

Kein Einkauf, kein Bilanzkreis, kein Preisrisiko für Reststrom. Den bezieht jede Einheit selbst.

Kein Forderungsausfall

Offen bleibt höchstens der Solaranteil — nicht die gesamte Stromrechnung einer Wohnung.

Kein Preisdeckel

Die 90-%-Grenze des § 42a Abs. 4 gilt hier nicht; der Preis wird frei in ct/kWh vereinbart.

Keine Einzelverträge in der WEG

Betreibt die Gemeinschaft die Anlage selbst, ersetzt der Beschluss der Eigentümerversammlung den Vertragsschluss. § 42b Abs. 6 EnWG.

Und was § 42b verlangt

Was die Gebäudeversorgung nicht abnimmt.

Die viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen je Einheit ist zwingend (§ 42b Abs. 1 Nr. 3) — der Messstellenbetreiber rüstet die Zählpunkte entsprechend um. Der Nutzungsvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein, läuft höchstens zwei Jahre und endet mit der Rückgabe der Wohnung. Hinzu kommen Registrierung im Marktstammdatenregister, Zuordnung der Veräußerungsform, Mitteilung des Aufteilungsschlüssels und die Erlaubnis für die Stromsteuerbefreiung.

Und eine Information, die in jedem Vertrag stehen muss: Die Anlage deckt den Bedarf weder vollständig noch zu jeder Zeit — ergänzender Strombezug bleibt notwendig (§ 42b Abs. 3 S. 2). Das ist keine Einschränkung des Modells, sondern seine Funktionsweise.

Für Mieterstrom+ gelten diese Pflichten nicht eins zu eins: Das Modell wird beim Netzbetreiber als Überschussanlage angemeldet (meist Messkonzept MK2) und arbeitet nur funktional wie § 42b. Welche Pflichten für Ihr Objekt anfallen, klären wir in der Analyse. Die Rolle als Anlagenbetreiber bleibt bei Ihnen — dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetzesstand: 07.11.2026.

Business Value

Was Entscheider gewinnen.

Immobilienaufwertung

Ein dokumentiertes Energiesystem steigert Bewertung und Vermarktungsfähigkeit.

ESG-Verbesserung

Messbare CO₂-Reduktion für Reporting, Taxonomie und Finanzierung.

Neue Erlösquellen

Der im Haus verbrauchte Solarstrom wird zu einem frei vereinbarten Preis je Kilowattstunde abgerechnet.

Zukunftssicherheit

Regulatorische Anforderungen werden proaktiv erfüllt.

Mieterbindung

Günstiger, grüner Strom erhöht Zufriedenheit und senkt Fluktuation.

Technische Architektur

Vier Layer. Ein System.

Von der Erzeugung bis zur Abrechnung — jede Ebene greift in die nächste. Messung und Abrechnung je Wohneinheit laufen über den PowerTower, nicht über eine zugekaufte Plattform.

Die technische Dokumentation zu Messkonzept und Abrechnung stellen wir im Erstgespräch bereit.

Umsetzung

Von der Analyse zum Betrieb.

01

Analyse Gebäude

Bestand, Dach und Lastprofil erfassen.

02

Energiekonzept

Erzeugung, Speicher und Modell auslegen.

03

Technische Planung

Detailplanung und Genehmigungen.

04

Installation

Umsetzung durch zertifizierte Fachbetriebe.

05

Digitales Monitoring

Inbetriebnahme mit Live-Transparenz.

06

Betrieb

Abrechnung und Optimierung im laufenden Betrieb.

Potenzialanalyse

Potenzial Ihres Objekts.

Erste Indikation — die belastbaren Zahlen liefert die Detailanalyse durch unser Team.

Was wir dafür brauchen: Anzahl der Wohneinheiten, nutzbare Dachfläche und den Gesamtverbrauch des Hauses.

Was Sie bekommen: installierbare PV-Leistung, Energieertrag pro Jahr, CO₂-Reduktion pro Jahr und die Zahl der versorgbaren Wohneinheiten.

Objekt durchrechnen lassen

Schicken Sie uns die drei Angaben — wir rechnen Ihr Objekt mit echten Verbrauchsdaten durch und melden uns mit einer ersten Einschätzung.

Partner-Ökosystem

WEESS

PowerTower, Zugspitze-Speicher, Energiemanagement und Abrechnung — eine geschlossene Infrastruktur.

NexaGrid360

Planung, Messkonzept, Umsetzung und Betrieb vor Ort.

tado°

Optional für den Reststrom, den jede Wohnung über ihren eigenen Zähler bezieht: der dynamische Stromtarif tado° Energy. In die Mieterstrom+-Anlage selbst fließt kein Netzstrom.

FAQ

Häufige Fragen.

Was ist Mieterstrom+?

Mieterstrom+ ist das Gebäudestrom-Sondermodell von WEESS mit PowerTower und Zugspitze-Speicher. Es arbeitet wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG: Solarstrom aus dem Haus und Netzstrom bleiben getrennt, jede Wohnung behält ihren Zähler und ihren Lieferanten für den Reststrom. Angemeldet wird es beim Netzbetreiber aber nicht als Gebäudeversorgung, sondern als Überschussanlage, meist im Messkonzept MK2. Gemessen wird physisch im Haus: Der PowerTower erfasst je Wohnung mit geeichten Zählern, wie viel Solarstrom sie bezieht. Eine Pflicht zur Vollversorgung besteht nicht — abgerechnet wird nur dieser Solarstrom —, und eine gesetzliche Preisgrenze gibt es nicht. Zur Abgrenzung: Der gesetzliche Begriff „Mieterstrom" meint das Modell nach § 42a EnWG mit EEG-Mieterstromzuschlag.

Für welche Gebäude ist es geeignet?

Für Mehrfamilienhäuser, Wohnquartiere und gemischt genutzte Objekte ab etwa vier Einheiten und bis zu 72 Wohneinheiten je System — im Bestand wie im Neubau. Voraussetzung ist ein zentraler Zählerschrank für alle Wohnungen. Entscheidend sind außerdem Dachfläche und Abnahmestruktur, die wir in der Analyse prüfen.

Geht Mieterstrom+ auch mit Zählern auf den Etagen?

Nein. Mieterstrom+ braucht einen zentralen Zählerschrank, in dem die Zähler aller Wohnungen sitzen. Bei Etagenzählern müsste vom PowerTower zu jedem einzelnen Wohnungszähler eine eigene Leitung mit allen Phasen und dem Neutralleiter hinauf und wieder zurück gezogen werden — technisch aufwendig und wirtschaftlich nicht darstellbar. Das Modell kommt deshalb nur für Gebäude mit zentraler Zähleranlage in Frage.

Müssen die Stromzähler der Mieter getauscht werden?

Nein. Die Zähler der Wohnungen bleiben, wie sie sind, und niemand muss seinen Stromvertrag kündigen. Den Solarstrom misst der PowerTower im Hausanschlussraum mit geeichten MID-Zählern je Wohnung; diese Werte sind die Grundlage der Abrechnung. Netzseitig bleibt es beim Zweirichtungszähler des Gebäudes. Das Messkonzept stimmen wir vorab mit dem Netzbetreiber ab.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Dann bezieht jede Wohnung Strom wie bisher über ihren eigenen Zähler und ihren eigenen Lieferanten. Die Umschaltung erledigt der PowerTower selbst, laut Datenblatt mit einer Ausgangsunterbrechungszeit von 0 ms — bemerkbar ist sie für die Bewohner nicht. In die Anlage selbst fließt dabei kein Netzstrom; der Speicher wird nur mit Solarstrom geladen.

Müssen die Mieter ihren Stromanbieter wechseln?

Nein. Der Reststrom kommt weiter über den Zähler der Wohnung von dem Lieferanten, den die Bewohner selbst gewählt haben — daran ändert Mieterstrom+ nichts. Wer möchte, kann für diesen Reststrom zum Beispiel den dynamischen Tarif tado° Energy wählen; Pflicht ist das nicht.

Gibt es dafür eine EEG-Förderung?

Für den im Haus verteilten Solarstrom ist kein EEG-Zuschlag eingeplant: Den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG gibt es im klassischen Modell nach § 42a EnWG, und er setzt unter anderem eine Messung nach dem Messstellenbetriebsgesetz voraus. Überschüsse, die ins Netz gehen, werden als Einspeisung regulär vergütet.

Wie wird der Solarstrom auf die Wohnungen aufgeteilt?

Der PowerTower verteilt den Solarstrom im Haus und misst je Wohnung mit geeichten Zählern, wie viel davon sie bezogen hat. Diese gemessene Menge ist die Grundlage der Abrechnung — eine rechnerische Aufteilung über den Netzbetreiber, wie sie die Gebäudeversorgung nach § 42b vorsieht, entfällt.

Was gilt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Wir gehen den Weg wie bei der Gebäudeversorgung nach § 42b: Betreibt die Gemeinschaft die Anlage selbst, ersetzt ein Beschluss der Eigentümerversammlung die einzelnen Verträge (§ 42b Abs. 6 EnWG) — Voraussetzung ist ein zentraler Zählerschrank. Weil Mieterstrom+ eine Sonderlösung mit eigenem Messkonzept ist, prüfen wir im Einzelfall, ob dieser Weg für Ihr Objekt trägt.

Welche Pflichten bleiben beim Eigentümer?

Die Rolle als Anlagenbetreiber bleibt bei Ihnen: Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, die Verträge mit den Bewohnern und die Abrechnung. Welche energierechtlichen Pflichten im Einzelnen hinzukommen, klären wir je Projekt; die Schritte übernehmen wir in der Abwicklung.

Lässt sich das System mit Komponenten anderer Hersteller kombinieren?

Nein — und das ist Absicht. PowerTower, Zugspitze-Speicher, Energiemanagement, Messung und Abrechnung bilden eine geschlossene Architektur von WEESS. Fremde Speicher- oder Speicherwechselrichtersysteme lassen sich darin nicht einbinden. Der Vorteil für Sie: Es gibt genau einen Verantwortlichen für die Anlage statt einer Kette von Herstellern, die im Störungsfall aufeinander verweisen. Bei größeren Anlagen kann ein externer String-Wechselrichter verdrahtungsseitig ergänzt werden, wenn die Auslegung es erfordert.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Der PowerTower misst den Verbrauch je Wohneinheit und übergibt die Werte an die Abrechnung — automatisiert und ohne manuellen Aufwand für die Verwaltung. In den Wohnungen wird dafür nichts umgebaut, der bestehende Zählpunkt des Gebäudes bleibt.

Welche Vorteile entstehen Eigentümern?

Erlöse aus dem Solarstrom, den die Wohnungen im Haus verbrauchen — der Preis je Kilowattstunde ist frei vereinbar, eine gesetzliche Preisgrenze gibt es nicht. Dazu ein dokumentiertes Energiesystem, das Bewertung und ESG-Berichterstattung stützt, und Mieter, die einen Teil ihres Stroms günstig vom eigenen Dach beziehen. Die Wohnungen behalten ihren Zähler und ihren Liefervertrag für den Reststrom.

Wie verbessert es ESG?

Lokale Erzeugung senkt messbar den CO₂-Fußabdruck des Objekts. Die Kennzahlen fließen direkt in Nachhaltigkeitsreporting, EU-Taxonomie und Finanzierungsgespräche ein.

Machen Sie Ihr Objekt zum Energieobjekt.

Unser Enterprise-Team analysiert Portfolio und Einzelobjekt — vertraulich und unverbindlich.